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   KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96   

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https://dejure.org/1997,3258
KG, 09.09.1997 - 1 W 678/96 (https://dejure.org/1997,3258)
KG, Entscheidung vom 09.09.1997 - 1 W 678/96 (https://dejure.org/1997,3258)
KG, Entscheidung vom 09. September 1997 - 1 W 678/96 (https://dejure.org/1997,3258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tode eines Beteiligten an einem gemeinschaftlichen Testament; Entfallen der Schlusserbeneinsetzung im gemeinschaftlichen Testament nach Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs; Auslegungsbedürftigkeit eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testamentsbindung; gemeinschaftliches Testament; Erbstatut; Nachlassspaltung; Pflichtteil; abgespaltener Nachlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 124
  • Rpfleger 1998, 23
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10

    Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen

    Eine solche Formulierung enthält regelmäßig lediglich die Ermächtigung des Überlebenden über die Erbschaft unter Lebenden, nicht aber von Todes wegen frei zu verfügen (Staudinger/Kanzleiter a.a.O. § 2271 Rn 57; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2271 Rn 21; BayObLG FamRZ 1985, 209; OLG Hamm OLGR 2002, 179 ff; Urteil v. 29.3.2011 - 10 U 112/10; KG FamRZ 1998, 124).
  • BayObLG, 05.07.2002 - 1Z BR 45/01

    Ausschlagung der Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung bei

    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlassteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; 2001, 1181/1182; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125; Lorenz DStR 1994, 584/585; Märker ZEV 1999, 245/246).
  • KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20

    Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament

    Durch die auch im vorliegenden Fall verwendete Formulierung, dass der erbende Ehegatte "frei verwenden" könne, wird regelmäßig nur ausgedrückt, dass der erbende Ehegatte ermächtigt ist, über den Nachlass unter Lebenden frei zu verfügen, er also bei der Verwendung des Nachlasses keinerlei Beschränkungen unterliegt (vgl. nur KG, Beschluss v. 9.9.1997, 1 W 678/96; Staudinger/Kanzleiter (2019), § 2270 BGB Rn. 26a).
  • OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Zunächst wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - und unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2014, Az. 3 Wx 75/13; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013, Az. 2 Wx 198/13, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 15 W 88/01, Kammergericht, Beschluss vom 09.09.1997, Az. 1 W 678/96, jeweils zitiert nach juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.08.1984, Az. Breg.
  • BayObLG, 20.12.2000 - 1Z BR 153/99

    Interlokalen Nachlaßspaltung

    Die Erbfolge ist hinsichtlich der verschiedenen Nachlaßteile je für sich zu beurteilen (BayObLG FamRZ 1999, 1470/1471; OLG Hamm FamRZ 1998, 121/122; KG FamRZ 1998, 124/125).
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